AGB

1. Gültigkeit der AGB

Die AGB sind ein Bestandteil aller Verträge, die Sie mit PB-Lighting abschließen. Nur ein schriftlicher Vertrag ist rechtens. Ausschließlich die AGB des Vertragsausstellers sind gültig.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote, die wir Ihnen schriftlich zuteilen, sind nicht länger als 10 Werktage gültig. Aufträge erhalten nur Gültigkeit, wenn der Vertragspartner diese schriftlich bestätigt. Im Angebot befinden sich Schätzwerte, Abrechnung nach tatsächlicher Leistung. Jede Vereinbarung (schriftlich, mündlich, telefonisch) gilt als verbindlich. Die Firma PB-Lighting übernimmt keine Haftung für Irrtümer und Druckfehler. 

3. Zahlungsbedingungen

a) Zusatzleistungen

Werden außerhalb des Angebots weitere Leistungen benötigt, können diese mit der Firma PB-Lighting besprochen werden. Hierzu fallen weitere Kosten an, die in der Rechnung separat angegeben werden. Es können mögliche Mehrkosten entstehen. 

b) Zahlungsmodus

Bei Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 5 Werktagen zu begleichen. Bei Missachtung wird zu Beginn eine Zahlungserinnerung versandt. Wird auch diese nicht beachtet, werden 3 Mahnungen (inkl. Mahngebühr) bis zu einem gerichtlichen Mahnverfahren eingeleitet. Bei Kauf oder Produktionen wird die Rechnung in zwei Teile geteilt: a) Anzahlung, b) Restbetrag.

Rechnungen werden immer innerhalb einer Woche erstellt und versandt. Somit wird immer das aktuelle Geschehen bezahlt.

4. Weitere Bestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

b) Beide Parteien sind nach dem Gebot von Treu und Glauben der gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Sie werden nichts unternehmen, was der anderen Partei oder ihrem Ansehen in der Öffentlichkeit schaden könnte.

c) Im Schadenfall wird zum Schutz beider Parteien vereinbart, dass die Kommunikation mit der Presse und anderen Medien ausschließlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber und -nehmer abgesprochen wird. 

d) Auf Veranstaltungen, die durch PB-Lighting technisch betreut oder mit Equipment beliefert werden, können entstandene Medien ohne vorherige schriftliche Genehmigung für Werbezwecke genutzt werden.

e) Minderjährige. Unsere Produkte können ausschließlich von Käufern ab 18 Jahren gekauft werden. Andernfalls ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vonnöten.

Besondere Bedingungen für Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik

§ 1 Pflichten des Kunden am Veranstaltungsort

1.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass

1.1.2 Der Kunde haftet

§2 Vertragsrücktritt/Stornierung durch den Kunden

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist Folgendes zu beachten: Die Verlegung eines vereinbarten Termins wird in Rechnung gestellt, darin werden bereits laufende Kosten beglichen.

Bei Lagerartikeln
Sondervermietungen (Außerhalb des Lagerbestandes)

Die Summen entfallen, wenn der ursprüngliche Mieter einen neuen Dritten als neuen Mieter benennt, der mit gleichem Umfang in den Mietvertrag eintritt. 

§3 Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten seitens der Fa. PB-Lighting, Haftung der Fa., höhere Gewalt 

Bei Nichterfüllung vereinbarter Pflichten und Leistungen der Fa. PB-Lighting, die aufgrund höherer Gewalt wie Krankheit, Aufruhr, Krieg, Mobilmachung, Streik oder Aussperrung zurückzuführen sind, ist die Fa. PB-Lighting der geschuldeten Leistung freigestellt.

Besondere Mietbedingungen für technische Ausrüstung und Anlagen der Firma PB-Lighting

§ 1 Mietzeit

Mietzeiten belaufen sich in der Regel auf eine Pauschale, die 24 Stunden gültig sind. Wird ein Mietgegenstand weniger als die oben angegebene Zeit benötigt, wird ebenfalls die Gesamtzeit von 24 Stunden berechnet. Wird die Mietzeit seitens des Mieters verlängert (z. B. durch nicht Rückgabe, erweitertem Gebrauch oder Verlust) wird automatisch die 24h Pauschale berechnet.

§ 2 Übergabe des Mietgegenstands

Zur Abholung des Mietgegenstands wird sowohl der Vertrag (vereinbartes Angebot) schriftlich unterzeichnet, als auch eine Kopie des Personalausweises hinterlegt. Die Abholung erfolgt im PB-Lighting Lager in Söhnstetten.

Kann der Mietgegenstand nicht abgeholt werden, so gibt es die Möglichkeit eine Lieferung gegen Aufpreis zu vereinbaren. Die Übernahme der Mietobjekte und die Unterzeichnung der Leihliste gilt als Bestätigung des einwandfreien und vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Werden Gegenstände angemietet, ohne dass gleichzeitig Aufbau und Bedienung durch unser Personal benötigt werden, so hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicher­heitsrichtlinien zu sorgen.

§ 3 Vertragsrücktritt/Stornierung durch den Mieter

Tritt der Mieter vom Betrag zurück, ist Folgendes zu beachten: Die Verlegung eines vereinbarten Termins wird in Rechnung gestellt, darin werden bereits laufende Kosten beglichen.

Bei Lagerartikeln
Sondervermietungen (Außerhalb des Lagerbestandes)

Die Summen entfallen, wenn der ursprüngliche Mieter einen neuen Dritten als neuen Mieter benennt, der mit gleichem Umfang in den Mietvertrag eintritt, es sei denn, der Eintritt ist der Firma PB-Lighting.

§4 Haftung/Schäden/Diebstahl

Der Auftraggeber haftet für: den Verlust, Diebstahl, Transport/Nutzungsschäden, mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch Dritte oder höhere Gewalt, sowie Feuer- und Wasserschäden an den Mietgegenständen in der Laufzeit des Mietvertrages. Der Mieter hat die Pflicht, jegliche Schäden, die während der Mietzeit auftreten, umgehend mitzuteilen. Bei Rückgabe der Mietgegenstände überprüft die Fa. PB-Lighting auf jegliche Mängel. Jegliche Schäden, die am Gerät entstanden sind, werden mit in Rechnung gestellt. 

§ 5 Technische Veränderungen

Technische sowie optische Veränderungen an Verleihgegenstände/Zubehörteilen dürften keinesfalls vorgenommen werden. Reparatureingriffe an den gemieteten Gegenständen/Geräten sind nicht zulässig.

§ 6 Versicherung der Mietgegenstände 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände oder Geräte ausreichend zu versichern. Während der Mietzeit haftet der Mieter für sich selbst.

§ 7 Untermiete

Die gemieteten Gegenstände/Geräte dürfen nur unter ausdrücklicher Absprache/Zustimmung an Dritte vermietet werden.

Besondere Bedingungen beim Kauf für technische Ausrüstungen und Anlagen 

§ 1 Vertragsabschluss

Mit der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Sache oder die bestellte Dienstleistung entgegenzunehmen und abnehmen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Leistung durchgeführt, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Entgegennahme oder die Abnahme des Vertragsgegenstandes unter diesen Geschäftsbedingungen zustande. Je nach Preisklasse des gewünschten Kaufgegenstandes, ist eine Anzahlung erforderlich. Diese wird innerhalb der Vertragsabschließung festgelegt. Die von uns erstellte Rechnung wird ihnen schriftlich zugeschickt. 

§ 2 Gewährleistung

Bei Neuwaren: Wir bieten auf alle Lieferungen die gesetzliche Gewährleistung an. Sollte ein Hersteller Garantien erteilen, geben wir diese an den Käufer weiter. Der Käufer hat Mängel sofort zu melden. Mängelansprüche gleich welcher Art verjähren nach einem Jahr Ablieferung. 

Bei Gebrauchtartikeln: Liegt das Produkt noch innerhalb der Garantie, geben wir Ihnen die restlich verbliebene Zeit mit. Ist der Artikel bereits außerhalb der Garantie, übernimmt die Fa. PB-Lighting keine Haftung dafür.

§ 3 Zahlung und Preise

(siehe 3 Zahlungsbedingungen)

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma PB-Lighting. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen auf das Eigentum hat der Käufer PB-Lighting sofort zu benachrichtigen. Die Preise variieren je nach Großhändler.

§4 Übergabe Kaufgegenstand

Die Abholung erfolgt im PB-Lighting Lager in Söhnstetten. Kann der Kaufgegenstand nicht abgeholt werden, so gibt es die Möglichkeit eine Lieferung gegen Aufpreis zu vereinbaren. 

§5 Rückgabegarantie

Je nach Großhändler variieren die einzelnen Rückgabemöglichkeiten. Diese werden jeweils in den einzelnen Kaufverträgen festgelegt. Außerhalb der Rückgabegarantien können gekaufte Produkte der Fa. PB-Lighting (oder Großhändler) nicht zurückgenommen werden. 

Besondere Bedingungen bei Installationen von der Fa. PB-Lighting

§ 1 Es gelten zum Kauf des Produktes dieselben Regeln wie „Kauf von technischen Geräten“ (siehe oben) 
§ 2 Einbau von technischer Ausrüstung und Anlagen

Wird während des Einbaus seitens der Fa. PB-Lighting etwas an den Produkten beschädigt, ersetzen wir dieses als Garantieleistung. Ist es jedoch seitens des Auftraggebers oder Dritten verschuldet, sind die Kosten selbst zu tragen. Bemerkt der Auftraggeber während des Einbauprozesses, dass ihm das ausgewählte Produkt nicht mehr gefällt, so kann unter Aufpreis ein Umtausch stattfinden.

Bei jeglichen Einbauten hat der Auftraggeber zu beachten, dass nach der Garantiebeendigung die Fa. PB-Lighting ausschließlich die Reparatur anbieten kann. Wird während der Garantiezeit seitens einer dritten Firma oder Privatperson eine Reparatur getätigt, erlischt die Garantie sofort und es gibt auch kein Rückgaberecht mehr an die Fa. PB-Lighting.

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